Der Künstlerstatus in Belgien
Wie Sie vielleicht bereits wissen, wird der soziale Status der Kunstschaffenden derzeit reformiert.
In diesem Zusammenhang arbeiten wir daran, bis Januar 2024 die neue Kommission für Kunstarbeit einzurichten.
Diese Kommission wird für die Beurteilung Ihres Antrags auf eine Kunstarbeitsbescheinigung zuständig sein.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer neuen Website für Kunstschaffende, indem Sie auf die Schaltfläche "Berufstätige" klicken.
Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular
Auf artist@work können Sie bis zum Ende des Jahres nur Leistungen mit „geringer Entschädigungsregelung“ von 2023 registrieren.
Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche "Neue Leistung"
Dies ist Teil der Übergangsmaßnahmen.
Ab 2024 wird das System der geringen Entschädigungsregelung (GER) abgeschafft und durch die Entschädigung für Amateurkünste (EAK) ersetzt.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere neue Website für Künstler, indem Sie auf die Schaltfläche "Amateurkünstler" klicken.
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