Der Künstlerstatus in Belgien
Willkommen auf der offiziellen Website Artist@Work.
Auβerdem finden Sie hier eine FAQ mit Antworten auf die Fragen, die uns von Künstlern am häufigsten gestellt werden.
Wenn Sie
- noch nicht eingeschrieben sind und einen Antrag einreichen EST ?
- bereits eine Karte haben: Geben Sie Ihre Leistungen ein.
Wissen Sie, dass die von der Kommission ausgestellten Dokumente Konsequenzen für Ihren sozialen Status haben?
Einzige Neue Telefonnummer: +32 2 528 63 64
von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Aktualitäten
Welche dokumente benötige ich?
Künstlerkarte
Bieten Sie künstlerische Dienstleistungen im kleinen Rahmen an? Die Künstlerkarte ist obligatorisch, um von der Regelung der geringen Vergütung Gebrauch machen zu können.
Künstlervisum
Sie sind nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden, erbringen aber Dienstleistungen unter ähnlichen Bedingungen wie jene eines Arbeitsvertrags? Das Künstlervisum ist obligatorisch, um der Sozialversicherung für Angestellte zu unterliegen.
Erklärung zur Selbständigkeit
Als selbständiger Künstler können Sie auch eine Erklärung über die Selbständigkeit beantragen, die garantiert, dass Ihr Status in Zukunft nicht in Frage gestellt wird.
Die Künstlerkommission
Die Künstlerkommission bewertet den künstlerischen Charakter Ihrer Aktivitäten für die Ausstellung der Karte, des Visums und der Erklärung der Selbständigkeit und informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Künstler.
Erfahren Sie mehr über die Künstlerkommission